Moin
Da ich zu meinem "Problem" noch keine Antwort im Netz gefunden habe, mache ich mal den Fred auf, Ev. hat ja jemand mal das gleiche Problem.
Situation:
Die gesetzlichen Vorschriften besagen an einem Mopped: 2 Blinker vorn und2 Blinker hinten (an nicht beweglichen Teilen montiert).
1) Katana 2019 und ein Kennzeichenträger von R&G, der direkt am Heck befestigt ist. Der Träger "am Hinterrad" sieht meiner Meinung grauslig aus.
2) Da ich auch mal Tagestouren fahren werde, habe ich einen Shad 23 Koffersatz verbaut.
Problem: Der Koffersatz ragt wenn verbaut so weit nach hinten, das die hinteren Blinker nicht mehr im vorgeschriebenen seitlichen 80 Grad Winkel sichtbar sind.
Lösungsansatz: Zusätzlich ein paar Mini LED Blinker in die Koffer bzw. wenn das verboten ist, Zusatz LED Blinker an die Träger montieren.
Da ich wie gesagt im Netz nix wirklich Aussagekräftiges gefunden habe, habe ich mal den TÜV und GTÜ angeschrieben:
........
1) Kann ich die hinteren Blinker auch an Koffern (werden ggf fest verschraubt) befestigen ?
2) Sind ggf 4 hintere Blinker erlaubt? Zwei bereits fest am Motorrad (Kennzeichenträger)
befestigt und noch zwei weitere (an den Koffern oder an den Kofferträgern). Dürfen alle 4 gleichzeitig aktiv sein d.h. dürfen rechter Kennzeichenträgerblinker und rechter Kofferblinker gleichzeitig blinken?
Sobald ich eine fundierte Aussage habe, schreibe ich sie in diesen Fred
Schönes weekend
marlowe
Blinker bei Katana 2019 (anderer Kennzeichenträger) und Koffern
Re: Blinker bei Katana 2019 (anderer Kennzeichenträger) und Koffern
Moin
So ich habe die Informationen vom TÜV erhalten.
1) Es dürfen nur 2 Blinker hinten aktiv sein.
2) Die Blinker dürfen in/an den Koffern verbaut sein, wenn die Koffer fest am Motorrad (träger) verschraubt sind. Einhängen und abschliessen reicht nicht . Das heißt, ich bohre noch ein Loch durch den Koffer und den Träger, und verschraube den Koffer fest.
By the way, ich war gestern bei einer anderen TÜV Stelle, da hiess es zuerst: ...das geht überhaupt nicht...Erst nachdem ein Buch geholt wurde, wurde festgestellt das es möglich sei, wenn die Koffer "fest und dauerhaft" verbaut und die Blinker die normalen Anforderungen erfüllen.
Da ich nur ohne Koffer zum Tüv fahren werde, und ich glaube das die Sheriffs zufrieden mit meiner Konstruktion sind setze ich den "Umbau" jetzt um
Bis denn
marlowe
So ich habe die Informationen vom TÜV erhalten.
1) Es dürfen nur 2 Blinker hinten aktiv sein.
2) Die Blinker dürfen in/an den Koffern verbaut sein, wenn die Koffer fest am Motorrad (träger) verschraubt sind. Einhängen und abschliessen reicht nicht . Das heißt, ich bohre noch ein Loch durch den Koffer und den Träger, und verschraube den Koffer fest.
By the way, ich war gestern bei einer anderen TÜV Stelle, da hiess es zuerst: ...das geht überhaupt nicht...Erst nachdem ein Buch geholt wurde, wurde festgestellt das es möglich sei, wenn die Koffer "fest und dauerhaft" verbaut und die Blinker die normalen Anforderungen erfüllen.
Da ich nur ohne Koffer zum Tüv fahren werde, und ich glaube das die Sheriffs zufrieden mit meiner Konstruktion sind setze ich den "Umbau" jetzt um
Bis denn
marlowe
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